Die (ungültige) Wahl eines Dezernenten in sechs Akten

Roald Mitschke, stellvertretender FraktionsvorsitzenderRoald Mitschke, stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Im November wurde ein Ratsmitglied der Grünen vom Bochumer Stadtrat zum Dezernenten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit gewählt. Mit den Stimmen der rot-grünen Ratsmehrheit, gegen die Stimmen der CDU. Wir haben bereits unmittelbar nach der Wahl unsere Bedenken öffentlich gemacht – und die Bezirksregierung in Arnsberg um Prüfung des Ratsbeschlusses gebeten. Was genau passiert ist, erklärt CDU-Fraktionsvize Roland Mitschke in einem „Schauspiel in sechs Akten“:

Wer Recht durchsetzt, ist schäbig?
Ein Schauspiel in sechs Akten
 

Vorspiel

Die Sozialdezernentin geht Ende April in den Ruhestand, der Oberbürgermeister kandidiert bei den Wahlen im September nicht mehr.

1. Akt

Gegen alle Erwartungen beschließen die Grünen, auf einen eigenen OB-Kandidaten zu verzichten und den SPD-Kandidaten, einen Polizeipräsidenten im Ruhestand, zu unterstützen. Die SPD bestätigt das Vorschlagsrecht der Grünen für die Nachbesetzung des Sozialdezernats.


2. Akt

Der Oberbürgermeister legt dem Rat die gesetzlich vorgeschriebene Stellenausschreibung vor. Die Stellenbesetzung soll sofort nach Ausscheiden der derzeitigen Dezernentin, also vier Monate vor der Wahl des neuen Rates erfolgen. Beigeordnete werden für acht Jahre, der Rat wird für fünf Jahre gewählt. Der Antrag der CDU, die Personalentscheidung dem neuen Rat zu überlassen, wird von SPD und Grünen abgelehnt.


3. Akt

Schon bei der Information über die eingegangenen Bewerbungen wird deutlich: SPD und Grüne wählen in öffentlicher Sitzung ohne Aussprache ein Ratsmitglied der Grünen zum Beigeordneten. Die CDU bezweifelt in interner Beratung die in der Gemeindeordnung geforderte Qualifikation und bittet den Regierungspräsidenten als zuständige Kommunalaufsicht um Überprüfung des Vorganges.


4. Akt
Der Regierungspräsident fordert den Oberbürgermeister zur Stellungnahme und dann zur Beanstandung der Wahl auf. Der lehnt dies ab und erhält dann die Anweisung zur Beanstandung. Die Kommunalaufsicht sieht Fehler im Ausschreibungsverfahren und sieht die Qualifikation und Führungserfahrung als nicht gegeben an.


5. Akt
Der bereits durch den Rat Gewählte zieht seine Bewerbung zurück. Damit erledigen sich die geforderte formale Beanstandung durch den Oberbürgermeister und eine erneute Beratung im Rat.


6. Akt

Oberbürgermeister, SPD und Grüne beschimpfen den Vorsitzenden der CDU-Fraktion wegen der Einschaltung der Kommunalaufsicht, nennen sein persönliches Verhalten „schäbig“. Es kommt zur Entziehung des „Du“.

Vorhang zu.

 

Die Blamage soll nicht öffentlich werden.

Roland Mitschke