Der Ausschuss besteht aus 15 Mitgliedern. Davon sind 8 direkte gewählte Mitglieder gem. §27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und 7 Ratsmitglieder.
Dem Ausschuss wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
- Bewilligung von Zuschüssen für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiativen, die in der Migrations-, Integrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind.
Der Ausschuss ist insbesondere in nachstehenden Angelegenheiten vorberatend zu beteiligen:
- Projekte auf der Grundlage weiterer EU-, Bundes- und Landesmittel zur Förderung der Integration und des friedlichen gleichberechtigten Zusammenlebens, vorbehaltlich der Regelungen der Hauptsatzung
- Fragen der Migration und Integration
- Unterbringungs- und Betreuungsangelegenheiten von Geflüchteten
- Leitlinien, Struktur und Inhalt der Bochumer Seniorenarbeit
- Sozial- und Gesundheitsberichterstattung
- verbindliche kommunale Pflegebedarfsplanung
- Kommunale Koordinierungsstelle „Übergang Schule Beruf NRW“ und Regionales Bil-dungsbüro
- Schulentwicklungsplanung für alle Schulformen im Einklang mit dem Schulgesetz
- Ergebnisse der Regionalen Bildungskonferenz
- Integrierte Stadtentwicklung
- Kinder- und Jugendförderplan