Integrationsausschuss
Der Ausschuss besteht aus 15 Mitgliedern. Davon sind 8 direkte gewählte Mitglieder gem. §27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und 7 Ratsmitglieder.
Dem Ausschuss wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
Der Ausschuss ist insbesondere in nachstehenden Angelegenheiten vorberatend zu beteiligen: