Gebühren für den Rettungsdienst
Muss ich in Zukunft blechen, wenn der Krankenwagen kommt – ich aber damit nicht ins Krankenhaus gebracht werde? Weil mir schon vor Ort in meiner Wohnung geholfen werden konnte? In Essen war das schon beinahe Realität, bis der dortige Rat jetzt die Notbremse gezogen hat. Am Donnerstag hat sich auch Bochums Stadtrat mit den Gebühren für den Rettungsdienst beschäftigt. Unser Ratsmitglied Dr. Daniel Obitz erklärt, worum es geht und was jetzt passieren muss:
Rettungsdienst ist eine Transportleistung, zumindest nach der aktuellen Gesetzeslage. Und hier liegt auch schon das Problem. Die Behandlung des Patienten – auch das Kämpfen um das Leben eines Patienten – wird von den Krankenkassen nicht bezahlt. Wenn ein Patient zum Beispiel während einer Reanimation in der Wohnung verstirbt, dann zahlen die Krankenkassen nichts. Keine Würdigung für den massiven Einsatz von Personal und Material beim Kampf um ein Leben. Auf den Kosten bleibt in diesem Fall die Stadt sitzen. Den Rettungsdient als reine Transportleistung – wie ein Taxi – zu bewerten, war vielleicht vor vierzig Jahren noch möglich, aber heute handelt es sich um eine komplexe Gesundheitsleistung mit top ausgebildetem Personal. Die Weigerung der Kassen, die Kosten für diese Leistung vollumfänglich zu bezahlen, führt in einigen Städten inzwischen dazu, dass Rechnungen an die betroffenen Bürger gestellt werden müssen. Auch wenn dies aktuell ausgesetzt wurde, ist das Problem nicht vom Tisch; die Forderungen werden aktuell nur nicht umgesetzt. Wir fordern ein Einlenken der Krankenkassen, damit kein Bürger befürchten muss, im Fall eines medizinischen Notfalls zur Kasse gebeten zu werden. Weiterhin muss kurzfristig eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen her – und der Rettungsdienst muss als Gesundheitsleistung anerkannt werden!
Dr. Daniel Obitz, Sprecher im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit