Entlastungen fürs Ehrenamt

Karsten Herlitz, FraktionsvorsitzenderKarsten Herlitz, Fraktionsvorsitzender

„Auch für das Ehrenamt in Bochum gibt es in diesem Jahr spürbare Entlastungen, die unsere Vereine auf jeden Fall auf dem Schirm haben sollten!“ Mit diesen Worten weist CDU-Ratsfraktionschef Karsten Herlitz auf die seit Jahresbeginn geltenden Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht hin, die Vereinen in Nordrhein-Westfalen mehr finanziellen und organisatorischen Spielraum geben.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die finanzielle Handhabung: Die Freigrenze für die zeitnahe Mittelverwendung wird von 45.000 auf 100.000 Euro angehoben. Vereine mit Einnahmen bis zu dieser Höhe sind künftig von der Pflicht befreit, Mittel kurzfristig einzusetzen, was den bürokratischen Aufwand deutlich reduziert. Gleichzeitig steigt die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften auf 50.000 Euro, wodurch viele Vereine künftig keine Körperschaft- oder Gewerbesteuer mehr zahlen müssen.

„Darüber hinaus“, so Herlitz, „können Vereine jetzt unbegrenzt Mittel für den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen einsetzen – etwa auf Vereinsheimen oder Sporthallen. Auch die persönliche Anerkennung des Engagements wird verbessert: Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Das ist auch eine Anerkennung ehrenamtlichen Engagements, ohne das wir auch in unserer Stadt nicht auskommen! Mit den Reformen schafft das Land NRW eine echte Entlastung für Vereine und Ehrenamtliche.“