Verkaufsverbot für Lachgas kommt

Christian Haardt, RatsmitgliedChristian Haardt, Ratsmitglied

Auch wenn ein Bundesgesetz früher oder später kommt: Bochum macht jetzt Nägel mit Köpfen und verordnet sich ein Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von sogenanntem „Lachgas“ an Minderjährige. Ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion wurde am heutigen Donnerstag vom Stadtrat mit nur einer Gegenstimme verabschiedet. Nun kann zeitnah eine ordnungsbehördliche Verordnung an den Start gehen, die unter anderem regelt: „Verkaufsstellen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Lachgas nicht an Minderjährige abgegeben wird. Vom Verbot umfasst ist auch der Betrieb von Automaten, die Lachgas als Ware anbieten und keinen ausreichenden technischen Schutz vor Gebrauch des Automaten durch Minderjährige bieten.“

Die Verordnung orientiert sich ganz am Vorbild aus Dortmund, wo es schon länger ein Verbot gibt. Städte wie Essen und Oberhausen haben sich kürzlich ebenfalls entsprechende Regeln gegeben. Der jugendpolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion Christian Haardt hatte im RuhrCongress eindringlich für das Verkaufsverbot für Distickstoffmonoxid geworben: „Lachgas ist als Partydroge ausgesprochen problematisch. Bei Kindern und Jugendlichen kann es zu schwerwiegenden physischen und psychischen Problemen kommen.“ Die Erfahrungen aus Dortmund seien ermutigend: „Das Ganze ist sehr effektiv.“ Er warnte auch davor, sich zurückzulehnen und auf ein Bundesgesetz zu warten. Die überwältigende Stadtrats-Mehrheit sah das genauso.