Bochum und die Grundsteuer
Der Streit um die Grundsteuer ist lange nicht beigelegt; es geht bekanntlich um differenzierte Hebesätze für Wohn- beziehungsweise Gewerbeimmobilien. Die Bochumer Politik hatte sich dafür ausgesprochen, doch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat dem „Splitting“ einen Riegel vorgeschoben. Und jetzt?
Noch ist offen, wohin die Reise geht. Noch hat die Stadtverwaltung nicht die Karten auf den Tisch gelegt, wie denn die neuen Hebesätze aussehen könnten. Können differenzierte bleiben? Oder gibt es einen einheitlichen? Die CDU wird sich die Ideen in aller Ruhe anschauen – wenn sie denn vorliegen. Dann erst wird es eine Entscheidung geben, wie die Union mit dem städtischen Konzept umgeht. An unserem Grundanliegen hat sich nichts geändert: „Mit einer deutlich höheren Besteuerung von Wohnimmobilien ist niemandem gedient, schon gar nicht Mieterinnen und Mietern“, erklärt CDU-Ratsfraktionschef Karsten Herlitz. Aber die Sache wird sich ziehen, zumal man noch auf die Entscheidungen höherer Gerichte wartet. Jedenfalls gehört Bochum zu den vier Ruhrgebietsstädten, die jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt haben. Die anderen sind unsere Nachbarn Gelsenkirchen, Essen und Dortmund.
Noch wurden in unserer Stadt keine Grundsteuerbescheide fürs Jahr 2026 verschickt. Doch irgendwann wird es eine Satzung geben, die dann rückwirkend ab Januar gilt. „Wir hoffen natürlich, dass die Auffassung des Landes bestätigt wird, dass differenzierte Hebesätze zulässig sind“, so Karsten Herlitz. „Die Argumentation ist gut begründet und gutachterlich unterfüttert. Im Expertengutachten der Professoren Druen und Krumm wird im Übrigen auch auf die kommunale Selbstverwaltung verwiesen, die auch für uns einen hohen Stellenwert hat.“
Aktuell beschäftigt die CDU noch etwas anderes: Kürzlich hat die Stadt Bescheide über die Grundbesitzabgaben versandt; darin wird allerdings nicht darauf hingewiesen, dass irgendwann auch die Grundsteuer fällig wird. In einer Anfrage wollte die CDU wissen, warum die Verwaltung auf entsprechende Hinweise in den Bescheiden verzichtet hat. Die Antwort gab die Verwaltung in der gestrigen Ratssitzung. Man sei vom Gelsenkirchener Urteil überrascht worden – und dann sei die Zeit knapp geworden. CDU-Ratsherr Dr. Sascha Dewender: „Zumindest hat die Stadt Bochum nun angekündigt, kurzfristig ein zusätzliches Informationsschreiben zu versenden. Das ist immerhin etwas. Die Stadt hat eine Informationspflicht gegenüber ihren Einwohnern. Im Übrigen bleibt zu hoffen, dass es im Zuge einer endgültigen Lösung bei der Grundsteuer keine bösen Überraschungen gibt!“
Michael Ragsch