Auf dem Zeppelindamm zwischen Varenholzstraße und Zollstraße parken regelmäßig mehrere Werbeanhänger. Obwohl die Straßenverkehrsordnung vorschreibt, dass in Fahrtrichtung geparkt werden soll, stellen die Eigentümerihre Werbeanhänger quer zur Fahrtrichtung am rechten Seitenstreifen ab, damit die Werbung für den fließenden Verkehr besser sichtbar ist.
Allerdings birgt dieses Parken erhebliche Gefahren. Der Zeppelindamm liegt außerhalb geschlossener Ortschaften und ist nicht mit Laternen versehen. Bei Dunkelheit werden die Rückstrahler der quer zur Fahrtrichtung stehenden Fahrzeuge nicht angestrahlt. Das Fahrzeug ist dann bei Dunkelheit schlecht erkennbar.
Ratsmitglied Karl-Heinz Christoph hat im Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität angefragt, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, hier entsprechend einzu-schreiten?
Die Verwaltung nimmt hierzu in einer Mitteilung zur nächsten Ausschusssitzung am 22.09.2015 Stellung. Grundsätzlich ist das Parken auf dem Mehrzweckstreifen für einen Zeitraum von zwei Wochen erlaubt, das häufig praktizierte Parken quer zur Fahrtrichtung allerdings nicht. Der Verkehrsüberwachung wurden jetzt dazu entsprechende Überwachungsaufträge erteilt. Darüber hinaus prüft die Verwaltung, ob das Parken in diesem Bereich des Zeppelindammes eventuell langfristig zugunsten des Radverkehrs gänzlich untersagt wird. Dazu werden Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb geführt, in dessen Baulast sich der Zeppelindamm befindet. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung die politischen Gremien weiter informieren. Karl-Heinz Christoph ist mit der Antwort der Verwaltung zufrieden und wird den Vorgang weiterhin begleiten.