Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

Der Ausschuss besteht aus 15 stimmberechtigte Mitglieder gemäß § 71 Abs. 1 SGB VIII/KJHG, § 4 AG-KJHG, § 4 Abs. 2 Jugendamtssatzung; 
davon 9 Ratsmitglieder oder in der Jugendhilfe erfahrene Personen, 
6 auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Rat gewählte stimmberechtigte Mitglieder und 
10 beratende Mitglieder, die von festgelegten Institutionen und Verbänden bestellt werden (§ 5 AG-KJHG, § 4 Abs. 3 Jugendamtssatzung),
Die Zuständigkeiten ergeben sich gemäß § 70 Abs. 1, § 71 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 2 SGB VIII/KJHG, § 5
Jugendamtssatzung.
 
Dem Ausschuss wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
  • Gesamtstädtischen Rahmenregelungen zur Spielleitplanung
Der Ausschuss ist insbesondere in nachstehenden Angelegenheiten vorberatend zu beteiligen:
  • Satzung des Jugendamtes
  • Umsetzung der Spielleitplanung
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Mitglieder
Stellvertreter/in
Maurice Andree
Sachkundiger Bürger
Irina Becker
pers. Vertreterin für Monika Pieper
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